Wir stehen in engem Kontakt mit Heimaufsicht und Gesundheitsamt….
…. und…..
Es bleibt vorerst alles wie gehabt….
Besuche:
- sind an allen Wochentagen von 9:00 bis 20:00 Uhr möglich, Ausnahmen sind nach Absprache mit der Heimleitung möglich
- pro Besuch max. Dauer von 60 Min. und max. 2 Angehörige (engste Freunde, Kinder)
- Betreten des Hauses nur mit Mund-NasenSchutz, kann wenn nötig gestellt werden, sollte aber möglichst von jedem Besucher selbst mitgebracht werden
- bei Betreten und Verlassen der Einrichtung werde die Besucher mit Einverständnis registriert, um für evtl erforderliche Kontaktnachverfolgung identifiziert werden zu können
- nach der Registrierung erfolgt eine Einweisung in die einzuhaltenden Hygieneregeln
- bei Betreten Händedesinfektion durchführen
- bei Besuchen in Bewohnerzimmern vor Betreten und nach Verlassen des Zimmers Hände desinfizieren
- Essen und Trinken während des Besuches sind nicht erlaubt, es darf auch kein Essen mitgebracht werden
- nach Möglichkeit, wenn tolerierbar, trägt auch der Bewohner während des Besuchs einen Mund-Nasen-Schutz
- ausgeschlossen von Besuchen sind:
- Reisende, die in einem Covid19 Risikogebiet waren
- Personen, die Kontakt mit Reisenden aus einem Risiokogebiet hatten
- Personen, die Kontakt mit einer mit Covid19 infizierten Person hatten
Personal:
- die Mitarbeiter sind in den Vorgaben der Besuchssituation unterwiesen und führen die Hygieneeinweisung der Besucher durch
Externe Dienstleister:
- für die externen Dienstleister, wie Friseure, Fußpflege oder Therapeuten gelten bei Betreten der Einrichtung die selben Rgeln wie für alle Besucher
- für die Friseure gilt zudem, daß max. 3 Bewohner gleichzeitig mit einem Mindestabstand von 1,5m die Dienstleistung in Anspruch nehmen dürfen
Besuchertoilette:
- steht zur Verfügung und darf in Ausnahmefällen benutzt werden
- ist als Besuchertoilette gekennzeichnet
- Desinfektionsmittel steht dort bereit
- die Räumlichkeit wird täglich durch uns gereinigt und desinfiziert
Veranstaltungen in der Einrichtung (Personal),wie Schulungen, Besprechungen, Einweisungen
Veranstaltungen in der Einrichtung (Bewohner/Personal), wie kleine Feste, Konzerte, gesellige Nachmittage
Veranstaltungen in der Einrichtung (Angehörige), wie Angehörigenabende, kleine Feiern, Konzerte, gesellige Nachmittage
Für alle Veranstaltungen gilt:
- unter Wahrung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln sien sie grundsätzlich möglich
- es ist eine Teilnehmerliste zu führen, dort werden die Rahmen der Veranstaltung beschrieben und von den Teilnehmern abgezeichnet
- der Leiter der Veranstaltung beschreibt den Hygieneplan für die Veranstaltung formlos:
- Personenanzahl der Teilnehmer ( mit Mund-Nasen-Schutz)
- Anforderungen an den Raum( Teilnehmerzahl/Abstandsregeln)
- Anforderung an Ausstattung
- Größe der Gruppe
- Zeitfenster
- Organisation
- Organisation der Darreichung von Speisen unter einhalten der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln
- die Anforderung und die Skizze de Umsetzung wird der Teilnehmerliste als Anlage beigefügt und mit dieser aufbewahrt
- die Veranstaltung beginnt mit der Hygienebelehrung
Bleiben Sie alle gesund, Ihr Team der Doreafamilie Flensburg