Corona Regeln vom 23.11.2021
Liebe Angehörige und Besucher,
ab dem 23.11.2021 hat jeder nicht geimpfte oder genesene bei Kontakt zu Bewohnern, Mitarbeitern oder Besuchern durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen. Des Weiteren hat jeder nicht geimpfte oder genesene vor dem Betreten des Hauses oder vor Arbeitsbeginn ein POC-Test durchführen zu lassen (keine Selbsttests!)
Besucher, die nicht geimpft oder genesen sind, haben ihren Besuch im Vorfeld anzumelden und das Haus erst betreten, wenn das Testergebnis dem Mitarbeiter gezeigt wurde:
Extern: 04962/90696-…
Wohnbereich 1: -192
Wohnbereich 2: -292
Wohnbereich 3: -392
Wohnbereich 4: -492
Wohnbereich 5: -592
Sodass das Einhalten der Vorschriften durch das Personal nachvollzogen werden kann.
Für Besucher werden grundsätzlich keine Tests im Haus durchgeführt, diese sind mitzubringen und dürfen nicht älter als 24h sein. In palliativ Situationen gelten individuell abgesprochene Regelungen.
Ansonsten gelten weiterhin durchgehend die AHA-Regeln innerhalb des Hauses.
Ungeimpfte, die sich an diese Regeln nicht halten, erhalten für 3 Monate Hausverbot und werden dem Gesundheitsamt unverzüglich gemeldet.
Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie gemäß des Infektionsschutzgesetzes (kurz: IfSG). § 28 IfSG.