Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege – weil pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen.
Es gibt viele Situationen, in denen eine pflege- oder hilfsbedürftige Person nur für eine bestimmte Zeit Unterstützung benötigt. In diesem Fall kommen die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege infrage. Im ersten Moment wirft dies einige Fragen auf: Wann genau greift welche Leistung und was beinhaltet sie jeweils? Besonders wenn die temporäre Hilfsbedürftigkeit kurzfristig eintritt und eine Versorgung schnellstmöglich organisiert werden muss, stehen wir Ihnen mit langjähriger Erfahrung und fundiertem Wissen hier und jederzeit auch gerne in einem persönlichen Gespräch flexibel zur Seite.
Zur Unterscheidung: Die Kurzzeitpflege beinhaltet eine zeitlich befristete Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, wohingegen die Verhinderungspflege auch durch einen ambulanten Pflegedienst, Freunde oder Nachbarn übernommen werden kann. Sie kommt infrage, wenn pflegende Angehörige kurzzeitig nicht verfügbar sind.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Kurzzeitpflege für acht Wochen im Jahr. Dies bis zu einem jährlichen Betrag von 1.612 Euro. Inzwischen ist es auch möglich, die finanziellen Leistungen der Verhinderungspflege mit den Leistungen der Kurzzeitpflege zu kombinieren.
Die Leistungen der Kurzzeitpflege umfassen:
- Unterkunft und Verpflegung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung
- Grund- und Behandlungspflege
- Leistungen der Rehabilitation oder Ergotherapie
- Teilnahme an hausintern angebotenen Aktivitäten und Ausflügen
- Inanspruchnahme des Sozialdienstes
Mögliche Gründe für die Verhinderungspflege sind:
- die Erkrankung pflegender Angehöriger
- die Abwesenheit pflegender Angehöriger, wenn diese eine Auszeit nehmen möchten
- die temporär nicht zur Verfügung stehende Entlastung durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Tagespflege
Die betreuerischen und pflegerischen Leistungen der stationären Verhinderungspflege und der stationären Kurzzeitpflege sind identisch. Verhinderungspflege kann aber auch ebenso von Freunden, Nachbarn oder Verwandten des pflegebedürftigen Menschen in dessen Wohnung übernommen werden.
Auch die Übernahme der Pflege- und Betreuungsleistungen durch einen ambulanten Dienst ist bei der Verhinderungspflege möglich.
Die Pflegekasse übernimmt Kosten der Verhinderungspflege von bis zu 1.612 Euro pro Jahr zusätzlich zum Pflegegeld. Die Verhinderungspflege kann maximal für sechs Wochen oder 42 Tage im Jahr beansprucht werden. Zusätzlich können 50 Prozent des Kurzzeitpflege-Budgets, d. h. 806,00 Euro zur Aufstockung der Verhinderungspflege genutzt werden.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege in der DOREAFAMILIE
Bei uns sind alle BewohnerInnen und ambulanten KundInnen vom ersten Tag an Teil der DOREAFAMILIE – egal, wie lange jemand bei uns ist oder unsere Pflegeleistungen in Anspruch nimmt. Kompetente Pflege und Betreuung sowie ein liebevoller Umgang sind hierbei in jedem Haus und jedem ambulanten Dienst der DOREAFAMILIE der Fokus des Handelns. Die Pflege ist dabei auf die individuellen Bedürfnisse jeder Bewohnerin und jedes Bewohners abgestimmt, auch wenn diese nur für eine befristete Zeit erbracht wird. Die Förderung der verbleibenden Kompetenzen und der Eigenständigkeit, sowie die Wiederherstellung von Fähigkeiten nach einem Krankenhausaufenthalt, stehen im Mittelpunkt des therapeutischen Gesamtkonzepts. Die stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste der DOREAFAMILIE arbeiten nach anerkannten, geprüften Qualitätsstandards, sowie aktuellen medizinischen und pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen. Dies besonders in den Bereichen der Körperpflege und Ernährung, ebenso wie in der medizinischen Behandlungspflege.
Die Pflegeangebote werden durch die Leistungen von Ergo- und Physiotherapeuten, Logopäden und externen Ernährungsberatern fachlich ergänzt. Auch die Ausstattung der Einrichtungen orientiert sich an den Bedürfnissen älterer Menschen. Gemeinschaftsflächen laden zu Veranstaltungen und zum täglichen Verweilen ein. Entspannend und doch einladend, aktivierend und unterstützend zugleich.