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ENDLICH! Wir öffnen unsere Türen ab dem 01. März 2023!!!

Liebe Bewohner, Liebe Angehörige und Besucher,

wir dürfen unsere Türen endlich wieder für Sie öffnen!!!!

Wie Sie bereits aus den aktuellen Medien erfahren haben, hat das Bundesministerium für Gesundheit zum 01. März 2023 teilweise Änderungen der Test- und Maskenpflicht beschlossen, die auch unser Haus betreffen. 

Ab dem 01.03.2023 besteht keine Testpflicht mehr für Mitarbeiter und Besucher. Unsere Mitarbeiter*in sind außerdem nicht mehr verpflichtet, Masken zu tragen.
Für Sie als Besucher gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.

Ab jetzt gibt es bei uns also keine Besuchszeiten mehr - Sie dürfen Ihren Angehörigen gerne wieder jederzeit bei uns im Hause besuchen. 

Weiterhin bestehen bleibt bis vorerst 07. April 2023, wenn die entsprechenden Änderungen des Infektionsschutzgesetztes auslaufen, die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske für Besucher*innen von Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Wir danken Ihnen für die weitere Einhaltung dieser gesetzlich vorgesehenen Maßnahme während des gesamten Aufenthalts in unserer Einrichtung.

 

Mit Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

Wir möchten uns bei Ihnen für die sehr gute Zusammenarbeit zum Thema Corona der letzten 3 Jahre noch einmal herzlichst bedanken und freuen uns sehr darüber, das Kapitel "Corona" endlich final abschließen zu können. 

C. Grosse
Einrichtungsleiter