Neue Besucherregeln Stand 01.12.2021
Corona Regeln (Besucher)
Kurz und knapp auf einem Blick
Besucher
- Jeder BewohnerInnen hat das Recht, täglich zeitlich unbeschränkt Besuch zu erhalten. Die Anzahl der BesucherInnen ist nicht beschränkt
Hygiene
- Beim Betreten der Einrichtung erhalten die Besucher eine Einweisung in die einzuhaltenden Hygieneregeln. Die Einweisung ist zu dokumentieren und von der/dem BesucherIn zu quittieren.
- Bei Betreten der Einrichtung führt die/der BesucherIn eine Händedesinfektion und eine hygienische Handwaschung durch.
- Bei Besuch im Bewohnerzimmer führt die/der BesucherIn vor Betreten und bei Verlassen eine Händedesinfektion durch.
- Die Körpertemperatur der BesucherInnen wird erfasst, die BesucherInnen erklären, symptomfrei („Corona-Symptome“) zu sein [Besucherbuch]
- Nach Möglichkeit trägt die/der BewohnerIn einen Mund-Nasen-Schutz, wenn tolerierbar
Maskenpflicht
- Für geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher entfällt die Maskenpflicht. Besucherinnen und Besucher haben zu allen anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten; dies gilt nicht gegenüber besuchten Personen, die über einen vollständigen Corona-Impfschutz verfügen oder gegenüber den besuchten Personen, die mindestens eine medizinische Maske tragen. Das freiwillige Tragen von Masken wird empfohlen.
Besuch
- BesucherInnen dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorliegt.
- Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten gemäß § 2 Absatz 8 Satz 3 der Coronaschutzverordnung außerhalb der Ferienzeiten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
- Ab dem 01.12. sind alle Besucher zu testen.
- Corona schnell Test werden Montags, Mittwoch und Freitag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Dienstag, Donnerstag und Samstag von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
- Anmeldung zur Testung bei der Verwaltung jedoch mind. 1 Tag vorher
Screening
- Zur Vermeidung des Eintrags einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus wird ein Kurzscreening auf typische Symptome einer Infektion (unklare Beschwerden wie Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Geschmacksverlust, erhöhte Temperatur oder Übelkeit) durchgeführt
- Werden Symptome festgestellt, oder verweigert der Besucher und Besucherin Mitwirkung am Kurzscreening, ist der Zutritt zur Einrichtung zu verweigern.