Neue Besucherregeln Stand 08.06.2022
Corona Regeln (Besucher)
Kurz und knapp auf einem Blick
Besucher
- Jeder BewohnerInnen hat das recht täglich zeitlich unbeschränkt Besuch zu erhalten. Die Anzahl der BesucherInnen ist nicht beschränkt
Hygiene
- Beim Betreten der Einrichtung erhalten die Besucher eine Einweisung in die einzuhaltenden Hygieneregeln. Die Einweisung ist zu dokumentieren und von der/dem BesucherIn zu quittieren.
- Bei Betreten der Einrichtung führt die/der BesucherIn eine Händedesinfektion durch und führen Sie eine Hygienische Handwaschung durch.
- Bei Besuch führt die/der BesucherIn vor Betreten und bei Verlassen eine Händedesinfektion durch.
Maskenpflicht
- Besucherinnen und Besucher haben in Eingangsbereichen und auf Fluren mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen. Es gelten die Ausnahmen (medizinische Gründe, Passform bei Kindern) nach § 3 Absatz 2 Ziffer 9 und Absatz 3 der Coronaschutzverordnung
Besuch
- BesucherInnen dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorliegt.
- Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten gemäß § 2 Absatz 8 Satz 3 der Coronaschutzverordnung außerhalb der Ferienzeiten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
- Ab dem 01.12. sind alle Besucher zu testen.
- Corona schnell Test werden Montag, Mittwoch und Freitag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Dienstag, Donnerstag, Samstag von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
- Anmeldung zur Testung bei der Verwaltung jedoch mind. 1 Tag vorher