Neue Besucherregeln Stand 21.01.2022
Corona Regeln (Besucher)
Kurz und knapp auf einem Blick
Besucher
- Jede/r Bewohner/in hat das Recht, täglich zeitlich unbeschränkt Besuch zu erhalten. Die Anzahl der Besucher/innen ist nicht beschränkt.
Hygiene
- Beim Betreten der Einrichtung erhalten die Besucher eine Einweisung in die einzuhaltenden Hygieneregeln. Die Einweisung ist zu dokumentieren und von der/dem Besucher/in zu quittieren.
- Bei Betreten der Einrichtung führt der/die Besucher/in eine Händedesinfektion und eine hygienische Händewaschung durch.
- Bei Besuch im Bewohnerzimmer führt der/die Besucher/in vor Betreten und bei Verlassen eine Händedesinfektion durch.
- Die Körpertemperatur der Besucher/innen wird erfasst, die Besucher/innen erklären, symptomfrei ("Corona- Symptome") zu sein (Besucherbuch)
- Nach Möglichkeit trägt der/die Bewohner/in einen Mund- Nasen- Schutz, wenn tolerierbar
Maskenpflicht
- Für geimpfte und genesene Besucher/innen entfällt die Maskenpflicht in der konkreten Besuchssituation und in den Räumen der Bewohner/innen.
- Besucher/innen haben zu allen anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten; dies gilt nicht gegenüber der besuchten Personen, die über einen vollständigen Corona- Impfschutz verfügen oder gegenüber den besuchten Personen, die mindestens eine medizinische Maske tragen. Das freiwillige Tragen von Masken könnte empfohlen werden.
- Besucher/innen, die nicht über einen vollständigen Impfschutz verfügen, müssen eine FFP2- Maske tragen.
Besuch
- Besucher/innen dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorliegen.
- Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten, gemäß §2 Absatz 8 Satz 3 der Coronaschutzverordnung, außerhalb der Ferienzeiten aufgrund der Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
- ab dem 01.12. sind alle Besucher zu testen
- Corona Schnelltests werden montags, mittwochs und freitags von 16- 18 Uhr, sowie dienstags, donnerstags, samstags und sonntags von 11-13 Uhr angeboten.
Anmeldungen zur Testung erfolgen bei der Verwaltung ( mindestens einen Tag vorher)
Screening
Zur Vermeidung des Eintrags einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus wird ein Kurzscreening auf typische Symptome einer Infektion (unklare Beschwerden wie Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Geschmacksverlust, erhöhte Temperatur oder Übelkeit) durchgeführt
-> werden Symptome festgestellt oder wird eine Mitwirkung am Kurzscreening verweigert, ist der Zutritt zur Einrichtung untersagt.