Betreten unserer Einrichtung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach wie vor hat Corona uns alle fest im Griff. Das hat sich auch mit dem Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes vom 01.10.2022 nicht geändert.
Wir möchten Sie erneut darauf hinweisen, dass mit Betreten unserer Einrichtung die FFP2 Maskenpflicht gilt!
Für Besuche ist weiterhin ein negatives, von einem offiziellen Testzentrum anerkanntes, Testergebnis nötig.
Viele von Ihnen wissen bereits das unsere hausinternen COVID-19 Schnelltest von der P & M GmbH durchgeführt werden.
Die Testzeiten lauten wie folgt: montags bis freitags 06:00 bis 14:45 Uhr und samstags und sonntags von 11:00 bis 14:45 Uhr.
Wir setzen unser Vertrauen in Sie, und bitten Sie unsere Einrichtung nicht ohne die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen zu betreten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich unsere Zugangsbeschränkungen, je nach Corona - Lage, kurzfristig ändern können.