Teilnahmebedingungen der DOREAFAMILIE Talentshow 2025

Die Teilnahme an der Talentshow der DOREAFAMILIE Flörsheim, betrieben durch die DOREA beta Beteiligungsgesellschaft mbH, nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Ablauf der Veranstaltung
Die Talentshow findet am 27.06.2025, ab 16:00 Uhr statt. Innerhalb des Veranstaltungszeitraums erhalten die angemeldeten und vor Ort anwesenden Teilnehmenden die Möglichkeit, in einem 3-7 Minuten langen Beitrag, ihr Talent zu zeigen.
Teilnahme
Um an der Talentshow teilnehmen zu können, ist eine vorherige Anmeldung bis einschließlich 23. Juni 2025, über dieses Formular erforderlich: https://forms.office.com/e/pZQ4nsxWE8
Die Teilnahme ist nur am Tag der Veranstaltung möglich. Online oder auf anderem Wege eingereichte Einsendungen werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Eine Mehrfachteilnahme ist untersagt. Die Teilnahme an der Talentshow ist kostenlos.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind im Gesundheitswesen tätige natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung der Talentshow beteiligte Personen. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
- bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Eine Auflistung der zur Verfügung stehenden Preise folgt in angemessenem Zeitraum vor dem Veranstaltungstag.
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt zum Ende der Veranstaltung durch eine vor Ort anwesende Jury.
Die gewinnende Person der Verlosung wird direkt vor Ort über den Gewinn informiert.
Zur Einlösung des Gewinns, werden vom Gewinner, je nach Gewinn personenbezogene Daten wie, Vor- und Nachname, Geburtsdatum und E-Mail Adresse benötigt. Diese Daten sind vom Gewinner nach Gewinnbenachrichtigung per E-Mail an floersheim.marketing@doreafamilie.de zu senden. Diese Daten werden, falls notwendig im Nachgang an den jeweiligen Gewinnspielpartner übermittelt, welcher sich mit dem Gewinner in Verbindung setzen wird.
Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Über das Anmeldeformular werden Vor- und Nachname, sowie eine Kontaktmöglichkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) abgefragt.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Vornamens in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein.
Facebook Disclaimer
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von einer der Plattformen gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Instagram-Profil des Betreibers oder auch auf der Website. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Viel Glück und Erfolg wünscht die
DOREAFAMILIE Flörsheim