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Teilnahmebedingungen für den Malwettbewerb Januar/Februar 2025

Die Teilnahme am Malwettbewerb „Jung und Alt – Hand in Hand“ der DOREAFAMILIE Flörsheim, betrieben durch die DOREA Beta Beteiligungsgesellschaft mbH, nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Ablauf des Malwettbewerbs

Die Dauer des Malwettbewerbs erstreckt sich vom 15.01.2025, um 00:00 Uhr bis zum 15.02.2025, um 23:59 Uhr.

Teilnahme

Um am Malwettbewerb teilzunehmen, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • Malen eines Bildes im Format A3 oder A4 zum Thema „Jung und Alt – Hand in Hand“ oder Malen einer Interpretation des Logos der DOREAFAMILIE im Format A3 oder A4.
  • Einreichen des Bildes in der DOREAFAMILIE Flörsheim, Dalbergstr. 1 in 65439 Flörsheim entweder persönlich Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16:00 Uhr oder per Post. 
  • Zusätzlich einzureichen sind: Alter und Vorname des Kindes, schriftliche Einverständniserklärung eines/einer Erziehungsberechtigten und Kontaktdaten

Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden nicht berücksichtigt. Digitale Einsendungen oder Einsendungen, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt. Eine Mehrfachteilnahme ist untersagt. Die Teilnahme am Malwettbewerb ist kostenlos.

Teilnahmeberechtigte

Der Malwettbewerb richtet sich an Kinder zwischen 5 und 10 Jahren. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und bei denen es sich um Erziehungsberechtigte des Kindes handelt. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Nicht teilnahmeberechtigt am Malwettbewerb sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Malwettbewerbs beteiligten Personen. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Malwettbewerbs, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Malwettbewerb.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgende Gewinne werden zwischen dem 17. und 21. Februar 2025 durch eine Jury bestehend aus Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen vergeben:

  • 5 x Amazon Gutschein im Wert von je 50 €
  • 2x2 Eintrittskarten für den Magic Park Verden im Wert von je 22,50 €
  • 2x2 Eintrittskarten für den Kurpfalz-Park im Wert von je 17 €
  • 1 x Familienkarte fürs Marimare im Wert von 32 €
  • 1x2 Eintrittskarten in SkylinePark im Gesamtwert von 58 €
  • 3 x Eintrittskarte in Geiselwind im Wert von je 44,50 €
  • 1 x Pumarucksack im Wert von 30 €
  • 3 x Eintrittskarte Kind Zoo Heidelberg im Wert von je 7,50 €
  • 5 x Eintrittskarten Kind Terra Zoo Rheinberg im Wert von je 14,50 €
  • 5x2 Eintrittskarten Erw. Tierpark Bochum im Wert von je 8 €
  • 2 x Eintrittskarten Kind Zoo Erfurt im Wert von je 7,50 €
  • 5 x Eintrittskarten Erlebnispark Ziegenhagen im Wert von je 14,50 €
  • 1 x Saisonkarte Erlebnispark Ziegenhagen im Wert von 59,50 €
  • 1 x Eintritt Kletterwald Neroberg im Wert von 25 €
  • 4 x Eintrittskarte Kind Zoo Krefeld im Einzelwert von 8,50 €
  • 6 x Eintritt für 2 Pers. im Freizeitpark Rasti-Land im Wert von je 74 €
  • 3 x Eintritt Forest Adventure im Wert von je 15 €

Die Ermittlung der Gewinner*innen erfolgt zwischen den 17. und 21. Februar 2025.
Die Gewinner*innen werden zeitnah mittels der angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt.
Name, Vorname und Kontaktdaten der Gewinner*innen werden, falls notwendig, im Nachgang an den jeweiligen Gewinnpartner übermittelt, welcher sich mit den Gewinner*innen in Verbindung setzen wird. In Fällen, in denen dies notwendig ist, werden die Gewinner*innen vorab darüber informiert.
Meldet sich der Gewinner/die Gewinnerin nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 5 Tagen nicht, kann der Gewinn auf eine/n anderen Teilnehmenden übertragen werden.

Beendigung des Malwettbewerbs

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, den Malwettbewerb ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Malwettbewerbs stören oder verhindern würden.

Datenschutz

Für die Teilnahme am Malwettbewerb ist die Angabe des Vornamens und Alters des Kindes sowie eine Angabe von Kontaktdaten und, im Rahmen der schriftlichen Einverständniserklärung, der Name eines/einer Erziehungsberechtigten notwendig.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten der Teilnehmer*innen ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die oben genannten Zwecke erforderlich ist.
Im Falle eines Gewinns erklärt sich der Gewinner/die Gewinnerin mit der Veröffentlichung des Gewinnerbildes sowie des Vornamens und Alters des Kindes  in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein. Alle Teilnehmer*innen erklären sich einverstanden, dass die Bilder im Pflegeheim unter Angabe des Vornamens und Alters des Kindes ausgestellt werden.

Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Malwettbewerb sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich auf dessen Webseite oder im Instagram-Profil des Betreibers. Der Malwettbewerb des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Glück und Erfolg wünscht die
DOREAFAMILIE Flörsheim