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Aktuelle Informationen und Regelungen zur Corona-Pandemie

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute möchten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen, sowie gesetzlichen Änderung zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der „Änderung der Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in ähnlichen Einrichtungen“ informieren.

Wie Sie alle den Medien entnommen haben dürften, ist der jüngste Anstieg der Infektionszahlen und besonders die Entwicklung in Alten- und Pflegeheimen teilweise dramatisch.

Deshalb, zum Schutze der uns anvertrauten Bewohnerinnen und Bewohner, sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, haben wir uns heute in Abstimmung mit unserem Bewohnerbeirat und der Beratungs- und Prüfbehörde (LWTG - ehemals Heimaufsicht) auf folgende, mit der Landesverordnung in Einklang stehende, Besuchsregelungen verständigt, die mit sofortiger Wirkung in Kraft treten:

Bewohner/innen ist nach wie vor eine vollumfängliche Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Besuche sind zu ermöglichen (hier sind weiterhin private Zusammenkünfte von 25 Personen aus verschiedenen Hausständen erlaubt). Weitergehende Beschränkungen des Besuchsrechts sind nur in Ausnahmefällen in Abstimmung mit der zuständigen BP-LWTG sowie dem Gesundheitsamt zulässig.

Hygieneanforderungen:

Besucher/innen von vollstationären Pflegeeinrichtungen sind nach wie vor verpflichtet die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu beachten (Sicherheitsabstand, Händedesinfektion, Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP2-Maske). Sofern sowohl der/ die Bewohner/in als auch der/ die Besucher/in als immunisiert (geimpft/ genesen) gilt, kann im persönlichen Wohnumfeld des/ des Bewohners/in auf das Tragen der Maske und das Einhalten des Abstands verzichtet werden, wenn sich keine weitere Person im Raum aufhält.

Besucher/innen dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn sie als geimpft oder genesen gelten oder einen tagesaktuellen negativen Testnachweis mitbringen (nur PCR-Test oder PoC-Antigen-Test durch geschultes Personal zulässig). Der Testnachweis ist stets mitzuführen und der Einrichtung vorzulegen. Dies gilt auch für den folgenden Personenkreis (Seelsorger/innen, Rechtsanwält/innen, Notar/innen, rechtliche Betreuer/innen, Bevollmächtigte, Therapeut/innen, Fußpfleger/innen, Friseur/innen). Von der Testpflicht sind Kinder bis 14 Jahre und Schülerinnen und Schüler befreit (regelmäßige Testung durch die Schulen).

Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir Sie abzuwägen ob ein Besuch in unserer Einrichtung zwingend notwendig ist. Um darüber hinaus Besuche besser planen zu können bitten wir aus organisatorischer Sicht um Einhaltung folgender Besuchszeiten:

    • Montag - Freitag 10:00 Uhr bis 17:30 Uhr
    • Samstag – Sonntag 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Wenn möglich melden Sie bitte zudem Ihren geplanten Besuch einen Tag vorher in der Verwaltung an. Wir bitten Besuche am Sonntag spätestens bis freitags, 12:00 Uhr anzumelden.

Hierfür steht Ihnen die Durchwahl 06430 – 926 19 -0 zur Verfügung.

Die Eingangstür ist tagsüber in der Zeit von 08:00 – 17:00 Uhr verschlossen. Um Zutritt zur Einrichtung zu erhalten, klingeln Sie bitte rechts an der Eingangstür. Am Eingang erfolgt eine Kontrolle der Umsetzung der 3G Regel

Ungeimpfte, oder Nichtgenese haben mittwochs, zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr, die Möglichkeit sich in der Einrichtung kostenlos testen zu lassen. Das negative Testergebnis berechtigt dann für diesen Tag für den Zutritt zur Einrichtung. Können Sie diesen Termin nicht wahrnehmen, vereinbaren Sie bitte telefonisch mit uns eine Alternative.

Die Einrichtung stellt keine Testzertifikate aus! Wenn Sie ein Testzertifikat zur Vorlage bei sonstigen Veranstaltungen benötigen, so müssen Sie sich bitte wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger kostenpflichtig in einer Teststelle testen lassen.

Außerhalb dieser Zeit, müssen Ungeimpfte, oder Nichtgenesene sich außerhalb, an einer registrierten Teststelle, testen lassen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Als Nachweis ist die Vorlage eines gültigen Zertifikates zwingend erforderlich.

Die Einhaltung der Hygieneanforderungen ist verpflichtend.

Jede/r Besucher/in ist verpflichtet die Kontaktnachverfolgung zu führen, entweder per LUCA-APP (QR-Code im Eingangsbereich), oder händisch per Nachverfolgungsformular

Sie können den tagesaktuellen Inzidenzwert auf dem COVID-19-Dashboard des Robert Koch-Institut, oder des Landesuntersuchungsamtes abfragen:
https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/

Auch diese Herausforderung werden wir meistern und unseren Bewohnerinnen und Bewohnern die nahende Adventszeit so angenehm wie möglich gestalten.

Bleiben Sie gesund und besonnen. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.

DOREA Gamma Beteiligungsgesellschaft mbH

DOREAFAMILIE Hahnstätten