Corona - News
Liebe Angehörige,
heute erhalten Sie ein kurzes Update zu den bestehenden Schutzmaßnahmen in unserer Einrichtung. Gemäß der Hamburger Eindämmungsverordnung (HmbSARS-CoV-19-EindämmungsVO), gültig vom 15. bis 28. März 2021, gibt es folgende Bestimmungen:
- Jede/r Bewohner/in darf für insgesamt mindestens drei Stunden einen Besuch zur Zeit empfangen (max. zwei Personen aus dem gleichen Haushalt)
- Besucher/innen dürfen eine Wohneinrichtung oder Kurzzeitpflegeeinrichtung nur nach vorheriger Anmeldung, Terminbestätigung und negativer POC-Testung betreten
- Besucher/innen versichern der Wohneinrichtung schriftlich, dass sie in den letzten 14 Tagen vor dem Besuch ihres Wissens nach keinen Kontakt mit COVID-19-Erkrankten hatten, selbst nicht positiv auf SARS-CoV-19
getestet wurden und nicht innerhalb der letzten 14 Tage aus einem Risikogebiet nach § 35, Absatz 1, Satz 1 zurückkehrt sind.
Leider steigen die aktuellen Infektionszahlen, so dass wir alle weiteren Hygienemaßnahmen aufrechterhalten müssen. Aktuell haben wir in der gesamten Einrichtung auch keinen positiven Infektionsfall.
Für die kommenden Ostertage wird die Terminvergabe wie folgt gehandhabt:
- Karfreitag setzen die Besuche aus
- Termine können für die 14. Kalenderwoche ab Dienstag für Mittwoch bis Freitag abgemacht werden
Ich bin ihnen sehr dankbar dafür, dass sie uns in der Umsetzung der Maßnahmen unterstützen und wir uns alle an das bestehende Schutzkonzept halten – Danke!