Sehr geehrte Besucher und Angehörige dieses Hauses .
Ab Freitag , den 23.04.2021 gelten folgende Regelungen . Corona Schnelltestungen in unserem Hause führen wir ab diesen Tag nur noch Montags , Mittwochs , und Freitags durch . An allen anderen Tagen , Dienstags , Donnerstags , Samstags und Sonntags müssen wir sie bitten , von einem Schnelltest Zentrum , oder einer anderen entsprechend anerkannten Stelle , einen bescheinigten Corona Schnelltest beim Betreten des Hauses vorzuweisen . Dieser darf nicht älter als 48 Stunden alt sein . Dies ist verpflichtend. Bei nicht erbringen müssen wir den Einlass verwehren . Grundsätzlich und wie die ganze Zeit gehandhabt , das ein Einlass nur mit vorheriger telefonischer Terminabsprache erfolgen kann . Spontane Besuche sind nach wie vor nicht möglich . Wir bitten sie weiterhin für ihr Verständnis und danken ihnen für ihre Geduld .