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Aktuelle Infos zu SARS-CoV-2 Coronavirus

Liebe Bewohner, Angehörige und Betreuer!

Da der Inzidenzwert im Landkreis Schaumburg in noch nie dagewesene Höhen geschnellt ist, werden wir vorerst zum Schutze unserer Bewohner und Mitarbeiter die Eingangstür im Altbau der Einrichtung verschlossen halten. Da wir angehalten sind die neueste Corona-Verordnung umzusetzen, bitten wir Sie vor Betreten der Einrichtung zu klingeln und unseren Mitarbeiter entweder ein Nachweis einer vollständigen Impfung, Genesung nach einer Corona-Infektion oder ein negatives Testergebnis welches nicht älter als 24/48 Stunden (PCR) ist, vorzulegen. Leider ist es uns zurzeit noch nicht möglich, mit Personal aus den eigenen Reihen sicher zu stellen, dass jeder Besucher  bei jedem Besuch zu jeder Zeit getestet werden kann. Deshalb sehen wir uns ab sofort gezwungen, feste Besuchszeiten bis auf weiteres bei uns in der Einrichtung einzuführen. Sollten Sie außerhalb der genannten Zeiten, die Einrichtung betreten wollen, so bitten wir Sie einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden oder ein Testergebnis eines PCR-Tests das nicht älter als 48 Stunden ist, mitzubringen. 

 

In unserer Einrichtung gilt für alle Besucher und Dienstleister die 1-G plus-Regel!

Wir können für Sie ab sofort neue Testzeiten Vormittags anbieten:

Testzeiten:  Di: 09.00 Uhr - 11.00 Uhr  Mi + Do: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

                     Mo - Fr:  14:30 Uhr - 16:30 Uhr

                     Sa + So:   09:00 Uhr  - 11.00 Uhr 

Außerhalb unserer für Sie eingerichteten Testzeiten bietet das Testzentrum in Lauenau im alten Sägewerk gegenüber der Sparkasse zurzeit zu folgenden Zeiten Tests an:

Mo-Fr:   07.00 Uhr - 10.00 Uhr

              16.00 Uhr - 18.00 Uhr

Sa:        09.00 Uhr - 13.00 Uhr

 

Bitte beachten Sie, dass teilweise kognitiv eingeschränkte Bewohner die Tür für Besucher öffnen. Bitte begeben Sie sich dann nicht einfach weiter in die Einrichtung ohne vorher getestet worden zu sein, oder Ihr negatives Testergebnis vorgezeigt zu haben. In diesem Fall bitten wir Sie die Glocke vor dem Dienstzimmer im Foyer zu läuten und zu warten bis jemand vom Personal zu Ihnen kommt.

Da eine hohe Anzahl der aktuell an Covid-19 Infizierten leider Kinder zwischen 6-12 Jahren sind, bitten wir die Eltern darauf zu achten, dass ein Mundschutz getragen und die Hygieneregeln eingehalten werden. Außerdem besteht nun auch für alle Kinder ab 6 Jahren, egal ob geimpft, genesen oder ohne Impfnachweis eine Testpflicht.

Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren können auch anstatt einer FFP2-Maske auch einen MNS tragen.

Liebe Eltern, wir bitten ausdrücklich um Ihr Verständnis. Diese Vorgabe geht aus der neuesten Handreichung des NLGA's hervor. 

Wir bitten um Ihr Verständnis und möchten uns ausdrücklich für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen!

Weitere Informationen erhalten Sie hier, da es häufig Änderungen in den Verordnungen gibt

 

 

 

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

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