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Besuchsregeln ab dem 28.12.2021 angelehnt an das Landesschutzkonzept Hessen

Ab heute gelten auch bei uns neue Regelungen:

Die Testpflicht für Besucher/innen bleibt weiterhin bestehen:

Alle Besucher (auch Geimpfte und Genesene) von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Reha-Kliniken oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen einen Nachweis über einen negativen, höchstens 24 Stunden alten Schnelltest vorlegen. Sie können den Negativnachweis auch mit einem PCR-Test erbringen, der dann 48h gültig ist.

 

Auszug aus dem Landesschutzkonzept Hessen:

Besuchseinschränkungen beispielsweise in Bezug auf die Häufigkeit oder die zulässige Personenzahl

sind aufgehoben. Einschränkungen zur maximalen Dauer der einzelnen Besuche sind grundsätzlich

nicht zulässig, sondern können nur im konkreten aktuellen Einzelfall erfolgen. Dies ist der Fall, wenn

sich eine nicht mehr zu bewältigende Besucherzahl im Haus aufhält, so dass das Hygienekonzept nicht

mehr eingehalten werden kann. Dann kann im angemessenen Rahmen auf eine Beendigung des

Besuchs hingewirkt werden.

 

Ab heute haben wir feste „Testzeiten“ für die Besucher:

Von 10:00 Uhr – 17:00 Uhr können Sie bei uns in der Einrichtung kostenlos getestet werden, wir bitten Sie jedoch die Übergabezeit zu beachten (13:45 Uhr – 14:15 Uhr).

 

Jeder der außerhalb dieser Zeiten zu Besuch kommen möchte wird gebeten einen Testnachweis einer anerkannten Teststelle vorzuweisen.