Corona Aktuell
Passend zu den Osterfeiertagen gelten auch bei uns neue Covid- Regeln:
Es gilt weiterhin das Tragen eines Mund- Nasenschutzes (OP- Maske oder FFP2- Makse).
Aus der Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vom 01.04.2022 ist zu entnehmen, dass die Testpflicht weiterhin besteht, jedoch mit Ausnahmen für Geimpfte und Genesene.
Das heißt: Sie können weiterhin unser kostenloses Schnelltestangebot in Anspruch nehmen, sind jedoch nicht mehr zu einer Testung verpflichtet.
Der Testpflicht unterliegen nicht vollständig geimpfte Personen und/ oder nicht genesene Personen.
Wir verweisen jedoch auf das eigenverantwortliche Handeln in der Pandemie.
- Halten Sie den Mindestabstand ein
- Verzichten Sie bitte auf einen Besuch bei Krankheitssymptomen
- Achten Sie bitte darauf, dass Sie die Masken richtig tragen.