Landesschutzkonzept für Pflegeeinrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe
Liebe Angehörige,
liebe Freunde,
liebe Betreuer,
vielen Dank für die bisherige gute Zusammenarbeit und Ihre Kooperation im Umgang mit den PoC-Antigen-Testungen.
Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass Sie vor jedem Besuch einen Schnelltest durchführen müssen.
Die Regelungen sind am 24. November 2021 in Kraft getreten, und zum 12. Dezember 2021 angepasst worden.
„Arbeitgeber, Beschäftigte (Arbeitnehmer) sowie Besuchende dürfen die o. g. Einrichtungen nur betreten, wenn sie getestete Personen sind und einen Testnachweis mit sich führen. Das gilt auch bei genesenen und geimpften Personen, unabhängig von Anzahl und Zeitpunkt der verabreichten Impfdosen.“
Wir bitten Sie deshalb sich direkt nach Ankunft in unserer Einrichtung im Testcenter anzumelden.
Die Öffnungszeiten sind:
Montag – Freitag von 8:00 – 16:00 Uhr
Samstag – Sonntag von 12:00 – 17:00 Uhr
Bei Fragen können Sie uns gerne jederzeit telefonisch erreichen.