Wichtige Information – Schnelltests
Liebe Angehörige,
liebe Freunde,
liebe Betreuer,
vielen Dank für die bisherige gute Zusammenarbeit und Ihre Kooperation im Umgang mit den PoC-Antigen-Testungen.
Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass Sie von nun an vor jedem Besuch einen Schnelltest durchführen müssen.
Gem. § 28b IfSG dürfen Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher von Einrichtungen und
Unternehmen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 IfSG und § 36 Abs. 1 Nr. 2 und 7 IfSG diese nur
betreten, wenn sie getestete Personen im Sinne des § 2 Nummer 6 der COVID-19-
Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vom 8. Mai 2021 sind und einen
Testnachweis mit sich führen.
Dies gilt auch für alle vollständig geimpften Besucher. Wir bitten Sie deshalb sich direkt nach Ankunft in unserer Einrichtung im Testcenter anzumelden.
Die Öffnungszeiten sind:
Montag – Freitag von 8:00 – 16:00 Uhr
Samstag – Sonntag von 12:00 – 17:00 Uhr
Bei Fragen können Sie uns gerne jederzeit telefonisch erreichen.
Mit freundlichen Grüßen,
Jasmin Joneydi Tashina-Mara Schilling Jacqueline Baier
Einrichtungsleitung Pflegedienstleitung Sozialdienstleitung