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Änderungen zum Besuchsrecht

Wir haben neue Änderungen für das Besuchsrecht.

Folgendes gilt ab dem 29.09.20:

  • Sie können Ihre Angehörigen innerhalb der Einrichtung drei Mal die Woche besuchen, die Besuche finden in der Cafeteria oder im Bewohnerzimmer statt
  • Voraussetzung für einen Besuch innerhalb der Einrichtung ist eine Plexiglasscheibe zur Abstandswahrung und Spritzschutz
  • Weiterhin sind Terminabsprachen nötig
  • Für Besuche außerhalb der Einrichtung kann eine individuelle Terminabsprache erfolgen
  • Außenbesuche sind in der Anzahl und Zeit nicht begrenzt
  • Wenn Sie mit Ihren Angehörigen das Gelände der Einrichtung verlassen, gilt die Verordnung des Land Niedersachsens
  • Jeder Besucher muss sich weiterhin mit Kontaktdaten, Datum und Uhrzeit des Besuchs eintragen
  • Besuche in der Einrichtung sind Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag und Sonntag um 10:00-11:00; 10:10-11:10; 10:20-11:20 Uhr möglich, sowie Montag- Freitag um 14:30-15:30; 14:45-15:45; 15:00-16:00; 15:15-16:15; 15:30-16:30 Uhr, sowie nach individueller Absprache
  • Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen die Besuche entweder in der Einrichtung oder außerhalb der Einrichtung stattfinden können
  • Besucher müssen auf direktem Wege zum ausgemachten Besuchsort gehen und nach dem Besuch auf direktem Wege zum Ausgang zurückkehren
  • Besucher dürfen nicht in die Begegnungszonen
  • Bei Besuchen auf dem Bewohnerzimmer dürfen bis zu zwei Besucher gleichzeitig anwesend sein
  • Bei Besuchen in der Cafeteria dürfen bis zu 5 Besucher gleichzeitig Ihren Angehörigen in der Geburtstagsecke besuchen
  • Besucher haben die Einrichtung durch den Haupteingang zu betreten und zu verlassen und müssen sich zwingend in die Besucherliste eintragen

 

Es gilt weiterhin das Abstandsgebot bei Besuchen von mindestens 1,5 Metern und es ist zwingend ein Mundschutz zu tragen, dies ist auch der Fall, wenn ein Attest vorliegt kein Mundschutz tragen zu müssen.

 

Bei Nichtbeachtung unserer Regeln behalten wir uns vor ein Hausverbot auszusprechen.

Wenn Sie mit unserem Hygienekonzept nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Seniorenresidenz Oldenburg