Neue Corona Verordnung
Seit dem 13.02.2021 besteht eine neue Corona-Verordnung.
Diese Verordnung beinhaltet:
- Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für Besucherinnen und Besucher.
- Eine vorgelegte Testbescheinigung darf für Besucherinnen und Besucher künftig nicht älter als 36 Stunden sein.
- Für Dritte, die körpernahe Dienstleistungen (z.B. Physiotherapie) erbringen, gelten die Regelungen wie für Beschäftigte. Sie müssen sowohl die FFP2-Maske tragen, als auch jedes mal getestet werden, wenn sie ihre Tätigkeit in der Einrichtung verrichten.
- Zu den Friseurdienstleistungen, diese sind ab dem 01.03.2021 offiziell erlaubt.
Für weitere Fragen rufen Sie uns gerne an.
Ihr Team der Seniorenresidenz