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Besuchsregelungen Stand 26.08.2021

Besuchsregelung in der DOREAFAMILIE Seesen

 

Die Landesregierung hat die Regelungen zu den Besuchen in Pflegeeinrichtungen erneut angepasst. Für unsere Einrichtung gelten ab sofort die nachfolgend aufgeführten Regelungen:

 

  • Zutritt zur Einrichtung gemäß der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).
  • Die Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Bei Personen mit vollem Impfschutz, das heißt zwei durchgeführte Impfungen, wobei die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen muss, entfällt die Pflicht zur Durchführung eines Antigen-Schnelltests. Die erfolgte Impfung ist entweder durch einen Impfpass oder eine Impfbescheinigung beim Betreten der Einrichtung nachzuweisen.
  • Bei genesenen Personen muss beim Betreten der Einrichtung eine ärztliche Bescheinigung über die Genesung vorgelegt werden.
  • Besuche sind vorab telefonisch unter 05381/930-0 in unserer Verwaltung anzumelden. Gleiches gilt für Termine zum Covid-19-Schnelltest. Die Verwaltung erreichen Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Termine für das Wochenende müssen nach Möglichkeit bis Freitag 14.00 Uhr angemeldet werden.
  • Wenn Sie einen Besuchstermin spontan mit uns vereinbaren möchten und unsere Einrichtung keine Testmöglichkeit anbieten kann, müssen Sie bitte eine Bescheinigung über einen negativen Covid-19-Schnelltest oder einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz (siehe oben) mitbringen.
  • Testzentren finden Sie im Bürgerhaus in Seesen, in Rhüden oder beim Sehusa-Betreuungsdienst in Seesen.
  • In den 24 Stunden ab dem Testtermin sind dann Besuche möglich.
  • Besuche in unserer Einrichtung sind täglich in der Zeit von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr möglich.
  • Schnelltest bieten wir zu folgenden Zeiten an:

 

Montag             14.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag           14.00 Uhr bis 15.45 Uhr

Mittwoch           14.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag      14.00 Uhr bis 15.45 Uhr

Freitag              10.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Samstag           13.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Sonntag            keine Testungen

 

  • Bewohner eines Doppelzimmers können ab sofort Ihre Besucher auf Ihrem Zimmer empfangen. Nichtgeimpfte Besucher werden gebeten, auf die Einhaltung des Mindestabstandes und der Hygieneregeln zu achten.
  • Erhalten vollständig geimpfte Bewohner eines Einzelzimmers Besuch auf ihren Zimmern, dürfen die Besucher mit vollständigem Impfschutz während des Aufenthaltes im Zimmer auf das Tragen der medizinischen Maske verzichten. Weiterhin muss der Mindestabstand nicht eingehalten werden. Ebenso ist in diesen Fällen das Essen und Trinken während des Besuches gestattet. Erhält ein nichtgeimpfter Bewohner Besuch von einer vollständig geimpften Person, kann auf die Einhaltung des Mindestabstandes verzichtet werden, dass Tragen einer medizinischen Maske ist in diesem Fall weiter vorgeschrieben.
  • Für Bewohner in Doppelzimmern gelten die vorgenannten Regelungen nur, wenn sich der Mitbewohner während des Besuches nicht mit im Zimmer befindet. Ist der Mitbewohner während des Besuches anwesend, gelten die Maskenpflicht und die Einhaltung der Mindestabstände. Ebenso darf während des Besuches dann nicht gegessen und getrunken werden.
  • Kontaktbeschränkungen wurden im Rahmen der 3G-Regel aufgehoben, sofern keine Warnstufe (liegt vor wenn an 5 aufeinander folgenden Werktagen in einem Landkreis zwei Leitindikatoren überschritten werden) vorliegt bzw. die Inzidenz unter 50 ist. Beim Vorliegen einer Warnstufe bzw. einer Inzidenz von über 50 gilt die 3G-Regel bei allen (auch privaten) Zusammenkünften von mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen.
  • Kinder ab dem 7. Lebensjahr unterliegen ebenfalls den oben beschriebenen Regelungen zu den Schnelltests bzw. der Pflicht zur Vorlage eines Nachweises über einen vollständigen Impfschutz.
  • Während der Besuche ist immer eine medizinische Maske zu tragen. Wir empfehlen unseren nichtgeimpften Besuchern das Tragen einer FFP2-Maske.
  • Beim Betreten und Verlassen des Hauses sind die Hände gründlich zu desinfizieren.
  • Das Bewohnerzimmer muss auf dem direkten Weg aufgesucht werden. Der Besuch von anderen Räumlichkeiten der Einrichtung ist nicht gestattet.

Es wird darum gebeten, bei Besuchen den Kontakt zu anderen Bewohnern zu vermeiden und das Treppenhaus zu nutzen und nicht den Aufzug.