Informationen für Angehörige vom 26.11.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie den Medien ja bereits entnehmen konnten, wurde vom Land Niedersachsen heute eine neue
Corona-Verordnung erlassen.
Diese neue Verordnung sieht eine generelle Testpflicht für alle Besucher von Pflegeeinrichtungen vor.
Dabei ist es unerheblich, ob die Besucher geimpft, ungeimpft oder genesen sind. Ausgenommen von
dieser Testpflicht sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Wir haben unsere Testzeiten nochmals angepasst. Schnelltests sind ab sofort zu folgenden Zeiten
möglich:
Montag | 14.30 Uhr bis 15.45 Uhr |
Dienstag | 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Mittwoch | 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Donnerstag | 14.00 Uhr bis 15.45 Uhr |
Freitag | 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Samstag | 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Sonntag | 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Die Tests sind für Besucher unserer Einrichtung nach wie vor kostenlos. Sollten Sie nicht die Möglichkeit
haben Testtermine zu den von uns vorgehaltenen Zeiten wahrzunehmen, können Sie auch die
Testzentren in Seesen und Rhüden nutzen. Die von anderen Teststellen ausgestellten Bestätigungen
werden in unserer Einrichtung akzeptiert, sofern der Test nicht älter als 24 Stunden ist.
Besuchs- und Testtermine sind nach wie vor vorab telefonisch in unserer Verwaltung
anzumelden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr umsichtiges Verhalten! Dies unterstützt unsere tägliche Arbeit
sehr und schützt uns alle!
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 05381/930-0 zur Verfügung.
Bitte passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Kreth
-Einrichtungsleitung-