Neue Regelungen der Corona-Einrichtungsschutzverordnung gültig ab 15.05.2021
Liebe Angehörige, Liebe Besucher/Innen des DOREA Pflegeheim Steinau,
Wir möchten Ihnen hier die neuen Regelungen der Corona-Einrichtungsschutzverordnung vorstellen, die wir ab dem 15.05.2021 auch in unserer Einrichtung umsetzen werden.
Zuerst einmal ein großer Dank an alle unsere Angehörigen und Besucher ,die uns mit Verständnis und Hilfsbereitschaft bis dato durch diese außergewöhnliche Zeit begleitet haben und alle Einschränkungen zielgerichtet mitgetragen haben. Vielen Dank!
So langsam nähert sich ein kleines Stück Alltag mit einigen Neuerungen:
Unsere Bewohner dürfen täglich Besuche von jeweils bis zu zwei Personen in den jeweiligen Bewohnerzimmern ohne Termin empfangen. Hier entfällt die Maskenpflicht, falls der zu besuchende Bewohner ebenfalls geimpft ist.
Die Testpflicht entfällt für Geimpfte und Genesene Besucher .Den Nachweis darüber bitten wir Sie mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Nicht geimpfte Besucher benötigen weiterhin einen POC-Antigen Schnelltest mit einer Gültigkeit von 24 Stunden. Auch die Maskenpflicht besteht auch in den Bewohnerzimmern weiterhin.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen wie gewohnt unter06663-912370 zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Team des Dorea Steinau
Sandra Frenz-Poole-Einrichtungsleitung-