Neues zum Infektionsschutzgesetz ab 01.10.2022
27.09.2022
Liebe Besucher, liebe Angehörige,
ab 01.10.2022 gilt in unserer Einrichtung eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher und Mitarbeiter.
Besuche können weiterhin nur unter Vorlage eines aktuellen (24std) Negativtest gestattet werden.
Wir bieten jeden Dienstag sowie Donnerstag von 11.00 Uhr-15.00 Uhr Testmöglichkeiten vor Ort an.
Für Rückfragen können Sie uns gerne kontaktieren.