Aktualisierte Information zum Besuchsrecht -Schnelltests-
Die Regelungen hierzu entnehmen Sie bitte dem beigefügten aktualisierten Besuchskonzept.
Bitte nehmen Sie diesbezüglich Ihre hohe Eigenverantwortung wahr und beachten Sie die beschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln. Vielen Dank!
Konzept zum Besuchsrecht
Der Schutz der Bewohner vor einer Ausbreitung des Corona-Virus in der Einrichtung hat für unser Handeln die höchste Priorität. Dieses Konzept entspricht den aktuellsten Hinweisen zu Maßnahmen der Infektionsprävention bei COVID-19-Pandemie in Pflegeeinrichtungen:
- Nur unter Umsetzung der hier beschriebenen Sicherheits-, Hygiene- und Nachverfolgungsmaßnahmen lassen wir Besuche zu.
Der Besuch durch Personen mit Erkältungssymptomen, COVID-19-Erkrankte oder Kontaktpersonen zu COVID-19-Erkrankten ist nicht zulässig. Vor Betreten der Einrichtung hat ein verpflichtender PoC-Schnelltest zu erfolgen, welcher von dem uns unterstützenden Bundeswehrsoldaten durchgeführt wird. Dazu wird der Abstrich durch das Fenster rechts neben dem Haupteingang abgenommen. Nach negativem Testergebnis kann der Besuch erfolgen, bei einem positiven Ergebnis erfolgt kein Zutritt und das Ergebnis muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Besucher, die einen Test verweigern, erhalten keinen Zutritt.
Die/der BesucherIn trägt während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung eine FFP2-Maske.
Räumliche Struktur
Die Besuche können im Besprechungsraum in der Einrichtung stattfinden.
Der Zugang erfolgt über die Terrasse. Die Abstandsregel wird durch aufgestellte Barrieremaßnahmen gekennzeichnet.
Außerdem besteht die Möglichkeit, bei geeignetem Wetter, Besuche auf der Terrasse stattfinden zu lassen.
Besuche sind nur bei Voranmeldung zulässig. Das Zimmer ist auf dem kürzesten Weg durch das Treppenhaus aufzusuchen und so auch wieder zu verlassen, die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten, Kontaktflächen im Zimmer sind bei Besuchsende zu desinfizieren, Desinfektionsmittel dafür müssen mitgebracht werden. Möglichst sollten alle Beteiligten durchgängig einen Mund-Nasenschutz tragen. Der Aufenthalt in den Allgemeinbereichen und Aufenthaltsräumen ist nicht zulässig.
Bewohner können für gemeinsame Spaziergänge abgeholt werden und dürfen die Einrichtung verlassen, wenn die bekannten Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Nach Rückkehr ist eine gründliche Händewaschung und Desinfektion durchzuführen.
Terminierung und Organisation der Besuche
Bezugspersonen pro Bewohner werden nicht mehr festgelegt, diese Bezugspersonen können wechseln. Der Besuch der Bewohner ist bis auf weiteres nur noch von Einzelpersonen gestattet. Besuche dürfen nur noch an allen Tagen zwischen 9:00 und 12:00 Uhr sowie zwischen 14:00 und 17:00 Uhr stattfinden. Je Zeitkorridor dürfen nur maximal 5 Besucher gleichzeitig in der Einrichtung sein. Bitte planen Sie Ihre Besuche entsprechend rechtzeitig. Bei erfolgreichem Verlauf der Bundeswehrunterstützung bei der Testung und einem ausreichend andauernden Einsatz denken wir über Erweiterungen der Besucherfrequenz nach.
Es werden mit der Verwaltungsleitung telefonisch werktags feste Termine in der Zeit von 9:00 und 16:00 Uhr vereinbart. Die Besucher müssen beim Betreten der Einrichtung ein Formular ausfüllen, um für eine evtl. erforderliche Kontaktnachverfolgung identifiziert werden zu können. Bitte haben Sie beim Klingeln Geduld, die personellen Ressourcen sind für diese Sonderaufgaben nicht unendlich verfügbar. Vor Eintritt in die Einrichtung muss von uns die Temperatur gemessen werden, bei einem Wert > 38,2° müssen wir den Zutritt leider verwehren.
Hygiene
Beim erstmaligen Betreten der Einrichtung erhalten die Besucher eine Einweisung in die einzuhaltenden Hygieneregeln. Die Einweisung ist zu dokumentieren und von der/dem BesucherIn zu quittieren.
Beim Betreten der Einrichtung führt der/die BesucherIn eine Händedesinfektion durch. Ebenfalls wird diese beim Verlassen der Einrichtung durchgeführt.
Essen und Trinken sind während des Besuchs nicht erlaubt. Es darf jedoch Essen / Getränke mitgebracht werden.
Wenn möglich trägt auch der/die BewohnerIn einen Mund-Nasen-Schutz.
Personal
Die Einweisungen, Begleitungen und ggf. Kontrollen der Umsetzung übernimmt die Abteilung der Betreuungskräfte. Auf eine durchgehende Begleitung des Besuches durch unsere Mitarbeiter wird verzichtet. Es wird um Verständnis gebeten, dass unsere Einrichtung nur über eingeschränkte Personalressourcen verfügt und deshalb nicht immer alle Wünsche sofort erfüllen kann.
Schutzausrüstung
Die Einrichtung stellt für die Bewohner die MNS-Bedeckungen zur Verfügung.
Händedesinfektionsmittel wird auch durch die Einrichtung zur Verfügung gestellt.
Die Besucher sorgen selber für die notwendige Schutzausrüstung.
Öffnungen von Dienstleistungen im Haus
Der Frisörsalon in der Einrichtung muss bis auf weiteres geschlossen bleiben!
Ärzte / Med. Personal / Fußpflege / Physiotherapie / Ergotherapie / Logopädie
Die Fußpflege darf wieder in der Einrichtung stattfinden. Die Fußpflege findet jeweils nur auf einem Wohnbereich statt. Der/Die Fußpfleger/in trägt die ganze Zeit eine FFP2-Maske. Es sind Einmalhandschuhe zu tragen, die nach jedem Bewohnerwechsel zu wechseln sind. Es ist auch jeweils eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Wenn der Bewohner/in das toleriert, dann trägt auch er/sie einen Mund-Nasen-Schutz. Das gilt auch für die oben genannten Gesundheitsdienstleister. Dieses Konzept ist Bestandteil des Hygieneplans und ist durchgehend bei allen MitarbeiterINNEN geschult. Alle vorgenannten Personengruppen müssen vor Betreten der Einrichtung einen PoC-Antigentest vornehmen lassen, nur bei negativem Testergebnis erfolgt der Zugang.
Antigen-Schnelltests / PoC
Sogenannte PoC-Antigen-Schnelltests gemäß der Teststrategie des Bundes und wie sie teilweise von den Ländern (auch Niedersachsen) gefordert werden, werden wie oben beschrieben durchgeführt.
Stotel, 4. Februar 2021