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Aktualisiertes Besuchskonzept

Liebe Angehörige, liebe Besucher,

die Corona-Infektionszahlen und auch die Zahl der Todesfälle steigen rasant, so dass die Bundesregierung in Absprache mit den Ländern wieder einen harten Lockdown bis mindestens zum 10.01.2021 beschlossen hat. Trotzdem wollen wir nicht viel an unseren Regeln ändern, wir empfehlen allerdings dringend, von einem Abholen unserer Bewohner abzusehen, da die Kontakte doch schnell die erlaubte Anzahl übersteigen. Bitte beachten Sie auch, dass maximal zwei Besucher aus demselben Haushalt pro Tag zulässig sind. Halten Sie sich auch dringend daran, dass Besuche vorher telefonisch anzumelden sind. Die Regelungen hierzu entnehmen Sie bitte dem beigefügten aktualisierten Besuchskonzept.

Dieses gilt vorerst, solange keine coronabedingte Verdachts- oder Ausbruchssituation vorliegt. Wir waren und sind immer noch frei von Verdachts- und Ausbruchsfällen, das soll auch bitte so bleiben! Bitte nehmen Sie diesbezüglich Ihre hohe Eigenverantwortung wahr und beachten Sie die beschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln. Vielen Dank!

Der Schutz der Bewohner vor einer Ausbreitung des Corona-Virus in der Einrichtung hat für unser Handeln die höchste Priorität. Dieses Konzept entspricht den aktuellsten Hinweisen zu Maßnahmen der Infektionsprävention bei COVID-19-Pandemie in Pflegeeinrichtungen:

  • Nur unter Umsetzung der hier beschriebenen Sicherheits-, Hygiene- und Nachverfolgungsmaßnahmen lassen wir Besuche zu.

Der Besuch durch Personen mit Erkältungssymptomen, COVID-19-Erkrankte oder Kontaktpersonen zu COVID-19-Erkrankten ist nicht zulässig.

Die/der BesucherIn trägt während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung.

Räumliche Struktur

Die Besuche können im Besprechungsraum in der Einrichtung stattfinden. Der Zugang erfolgt über die Terrasse. Die Abstandsregel wird durch aufgestellte Barrieremaßnahmen gekennzeichnet.

Außerdem besteht die Möglichkeit, bei geeignetem Wetter, Besuche auf der Terrasse stattfinden zu lassen.

Besuche im Bewohnerzimmer sind bei Voranmeldung zulässig. Das Zimmer ist auf dem kürzesten Weg durch das Treppenhaus aufzusuchen und so auch wieder zu verlassen, die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten, Kontaktflächen im Zimmer sind bei Besuchsende zu desinfizieren, Desinfektionsmittel dafür müssen mitgebracht werden. Möglichst sollten alle Beteiligten durchgängig einen Mund-Nasenschutz tragen. Der Aufenthalt in den Allgemeinbereichen und Aufenthaltsräumen ist nicht zulässig.

Bewohner können für gemeinsame Spaziergänge abgeholt werden und dürfen die Einrichtung verlassen, wenn die bekannten Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Nach Rückkehr ist eine gründliche Händewaschung und Desinfektion durchzuführen. Bis vorerst zum 10.01.2021 empfehlen wir dringend und bitten darum, vom Abholen der Bewohner und Bewohnerinnen abzusehen, da die Kontakte doch schnell die zulässige Anzahl überschreitet.

Terminierung und Organisation der Besuche

Bezugspersonen pro Bewohner werden nicht mehr festgelegt, diese Bezugspersonen können wechseln. Auch ist der Besuch der Bewohner von bis zu zwei Besuchern gleichzeitig möglich, wenn Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen durchgehend gewahrt werden und wenn beide Besucher aus einem Haushalt kommen.

Es werden mit der Verwaltungsleitung, Pflegedienstleitung oder Ergotherapeutin feste Termine vereinbart. Die Besucher müssen beim Betreten der Einrichtung ein Formular ausfüllen, um für eine evtl. erforderliche Kontaktnachverfolgung identifiziert werden zu können. Bitte haben Sie beim Klingeln Geduld, die personellen Ressourcen sind für diese Sonderaufgaben nicht unendlich verfügbar. Vor Eintritt in die Einrichtung muss von uns die Temperatur gemessen werden, bei einem Wert > 38,2° müssen wir den Zutritt leider verwehren.

Hygiene

Beim erstmaligen Betreten der Einrichtung erhalten die Besucher eine Einweisung in die einzuhaltenden Hygieneregeln. Die Einweisung ist zu dokumentieren und von der/dem BesucherIn zu quittieren.

Beim Betreten der Einrichtung führt der/die BesucherIn eine Händedesinfektion durch. Ebenfalls wird diese beim Verlassen der Einrichtung durchgeführt.

Essen und Trinken sind während des Besuchs nicht erlaubt. Es darf jedoch Essen / Getränke mitgebracht werden.

Wenn möglich trägt auch der/die BewohnerIn einen Mund-Nasen-Schutz.

Personal

Die Einweisungen, Begleitungen und ggf. Kontrollen der Umsetzung übernimmt die Abteilung der Betreuungskräfte. Auf eine durchgehende Begleitung des Besuches durch unsere Mitarbeiter wird verzichtet. Es wird um Verständnis gebeten, dass unsere Einrichtung nur über eingeschränkte Personalressourcen verfügt und deshalb nicht immer alle Wünsche sofort erfüllen kann.

Schutzausrüstung

Die Einrichtung stellt für die Bewohner die MNS-Bedeckungen zur Verfügung.

Händedesinfektionsmittel wird auch durch die Einrichtung zur Verfügung gestellt.

Die Besucher sorgen selber für die notwendige Schutzausrüstung.

Öffnungen von Dienstleistungen im Haus

Der Frisörsalon in der Einrichtung muss mindestens in der Zeit vom 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 geschlossen bleiben!

Ärzte / Med. Personal / Fußpflege / Physiotherapie / Ergotherapie / Logopädie

Die Fußpflege darf wieder in der Einrichtung stattfinden. Die Fußpflege findet jeweils nur auf einem Wohnbereich statt. Der Fußpfleger/in trägt die ganze Zeit einen Mund-Nasen-Schutz. Es sind Einmalhandschuhe zu tragen, die nach jedem Bewohnerwechsel zu wechseln sind. Es ist auch jeweils eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Wenn der Bewohner/in das toleriert, dann trägt auch er/sie einen Mund-Nasen-Schutz. Das gilt auch für die oben genannten Gesundheitsdienstleister. Dieses Konzept ist Bestandteil des Hygieneplans und ist durchgehend bei allen MitarbeiterINNEN geschult.

Antigen-Schnelltests / PoC

Sogenannte PoC-Antigen-Schnelltests gemäß der Teststrategie des Bundes und wie sie teilweise von den Ländern (auch Niedersachsen) gefordert werden, können wir weder anbieten noch durchführen. So sehr wir dies auch wollen, wir haben dafür keinerlei personellen Ressourcen. Wir benötigen jede Hand für die Pflege, Versorgung und Betreuung der uns anvertrauten Bewohnerinnen und Bewohner. Wir empfinden es als deutlichen Affront den Pflegeeinrichtungen gegenüber, so etwas zu fordern in Zeiten, die sowieso schon außergewöhnliche Belastungen für uns alle bedeuten. Und das im Wissen darum, wie angespannt die Lage in der Pflege ist.

Stotel, 14. Dezember 2020