Neue Corona Verordnung gültig ab sofort !!
Sulzbach, 14.01.2021 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit dem 11.01.2021 gelten neue Regelungen bezüglich der
Corona-Verordnung (Besuchseinschränkungen):
„Der Zutritt von Besuchern und externen Personen zu Krankenhäusern und stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf ist nur nach vorherigem negativem Antigentest und mit einem Atemschutz, welcher die Anforderungen der DIN EN 149:2001 (FFP2) oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zulässig.“
Die neuen Besuchsregelungen umfassen laut Sozialministerium alle externen Besucher, wozu u. a. An- und Zugehörige, Therapeuten, Ärzte und Seelsorger zu zählen sind.
Für die Pflegeheime besteht keine Testpflicht der Besucher, wonach die Besucher grundsätzlich die Tests selbst organisieren müssen; die Möglichkeit eines Testangebotes durch die Einrichtung bleibt bestehen.
Unter diesem Link können sie die Corona Verordnung nachlesen.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/?type=98
Wir versuchen die Testungen von Montag bis Freitag zu unseren jetzigen Besuchszeiten zu bewältigen. Bitte haben Sie für Verzögerungen Verständnis, da eine Testauswertung ca. 20 Minuten benötigt.
Um Ihnen am Wochenende einen Besuch zu ermöglichen, ist es von besonderer Bedeutung, dass ihr Antigenschnelltest nicht älter als 72 Stunden ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür das wir personell nicht immer in der Lage sind an Wochenenden und Feiertagen Schnelltestungen durchzuführen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, an den Wochenenden und Feiertagen, entweder einen negativen Test der nicht älter als 72 Stunden ist, dem Pflegepersonal vorzulegen, sollten Sie bei uns innerhalb der letzten 72 Stunden getestet worden sein, können die Pflegekräfte dies anhand unserer geführten Liste ablesen.
Wir stehen Ihnen für möglichst telefonische Rückfragen gerne zur Verfügung!
Es grüßt Sie herzlich
Seniorenhaus Lautertal GmbH
Martina Eichele
Einrichtungsleitung